Pressekonferenz der Regierung am 16. August 2023 (2023)

Lautsprecher:SRS'in Hoffmann, Schöneck (BMZ), Baron (BMWK), Nimindé-Dundadengar (BMF), Routsi (BMVg), Steffen (BMWSB), Schäfer (BMFSFJ), Kall (BMI), Pauly (BMDV), Deschauer (AA )

Präsident Feldhoff eröffnete die Pressekonferenz und begrüßte Hoffmann vom SRS und die Vertreter der Ministerien.

Hoffmann von SRS: Hallo! Ich muss Sie warnen, dass wir hier mit einer kurzen Lektüre beginnen, aber dann wird sicherlich Zeit für Ihre Zweifel sein.

Wochenausblick auf die Termine des Bundeskanzlers nächste Woche: Am Dienstag, 22. August, gegen 10.30 Uhr wird er sich bei seinem Besuch des Windparks in Simmerath/Hürtgenwald über den Ausbau der Windenergie informieren. Außerdem wird er darüber diskutieren, wie die lokale Akzeptanz von erneuerbaren Energieprojekten sichergestellt werden kann. Die Bundeskanzlerin wird zunächst mit Gemeindemitgliedern über ihre Erfahrungen mit der Windkraftanlage sprechen. Anschließend führt die Bundeskanzlerin ein Fachgespräch mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrick Wüst, dem Simmerather Oberbürgermeister Bernd Goffartt, dem Regierungspräsidium Tim Grüttemeier, dem Windparkbetreiber, der Stadtwerke Aachen AG und den Förstern. . zum Thema „Ausbau der Windkraft, Wind im Wald und Bürgerwindpark“.

Anschließend erfolgt eine Stellungnahme der Bundeskanzlerin und des Ministerpräsidenten Wüst. Danach wird sich die Bundeskanzlerin in das Goldene Buch der Stadt Simmerath eintragen.

Anschließend wird die Bundeskanzlerin ab 12.30 Uhr die Neapco Europe GmbH in Düren besuchen. Das Unternehmen arbeitet an innovativen Antriebslösungen für die Automobilindustrie. Bereits 2018 wurde die Produktion von elektrischen Nutzfahrzeugen wie leichten E-Vans aufgenommen, zunächst in Zusammenarbeit mit Streetscooter, jetzt mit B-ON. Neapco unterstützt damit den Übergang der Automobilindustrie von Verbrennungsmotoren zu Elektromotoren. Damit trägt das Unternehmen dazu bei, Industriearbeitsplätze in der Region zu erhalten und neue zu schaffen. Damit ist sie ein wichtiger Partner für das Gelingen des Strukturwandels im rheinischen Revier. Es müssen neue Arbeitsplätze geschaffen werden, bevor Arbeitsplätze durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung verloren gehen. Der Bundeskanzler wird über die Produktionsabläufe informiert und gibt dann eine Pressemitteilung heraus. Anschließend wird er die Gelegenheit nutzen, mit den Mitarbeitern des Unternehmens zu sprechen.

Anschließend trifft sich Kanzler Scholz ab 14 Uhr mit Vertretern der Anrainergemeinden des Rheinlands zu einer gemeinsamen Diskussion im Dürener Stadtrat über den Strukturwandel in der Region. Für das Rheinische Revier besteht eine Vereinbarung, den Ausstieg aus der Kohleverstromung auf das Jahr 2030 zu verschieben. Mit dem vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung ist auch eine Beschleunigung des Strukturwandels zu erwarten. Nach dem Gespräch wird sich Bundeskanzler Scholz in das Goldene Buch der Stadt Düren eintragen.

Das Kabinett unter Vorsitz der Bundeskanzlerin tagt am Mittwoch, 23. August, um 11.00 Uhr.

Um 14 Uhr trifft er sich mit Frau Ramona Pop, Vorstandsmitglied des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, und Herrn Hubertus Primus, Vorstandsmitglied der Stiftung Warentest. Es handelt sich um ein Treffen zum Kennenlernen und Informationsaustausch, vor allem zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.

Am Donnerstag, 24. August, wird die Bundeskanzlerin zusammen mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger und weiteren kanadischen Regierungsvertretern und Politikern in Geretsried mehr über Eavors innovatives Tiefengeothermie-Projekt Energie erfahren.

Mit der Anlage in Geretsried realisiert das kanadische Unternehmen erstmals eine Pilotanlage in Kanada, eine kommerzielle Geothermieanlage mit der neuen Eavor-Loop-Technologie. Die Funktionsweise ähnelt der eines Erdwärmetauschers. Als Heizmedium zirkuliert Wasser, das bei der Inbetriebnahme einmalig nachgefüllt und dann in einen geschlossenen Kreislauf eingespeist wird. Da Sie nicht auf Thermalwasser mit bestimmten Eigenschaften angewiesen sind, können Tiefengeothermieanlagen unabhängig vom Standort entstehen. Das Projekt wird wertvolle Erkenntnisse darüber liefern, welchen Beitrag innovative Technologie zur Energiewende leisten kann. Die Bundeskanzlerin wird die Gelegenheit nutzen, mit den Mitarbeitern des Unternehmens zu sprechen. Am Ende des Besuchs wird er eine Rede halten.

Die Bundeskanzlerin wird am Donnerstagabend um 19 Uhr die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) in München Mitte an der Wasserrettungsstation am Fasaneriesee besuchen. Die Bundeskanzlerin möchte die Gelegenheit nutzen, sich ein Bild von der Arbeit der Ehrenamtlichen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft zu machen. Geplant sind unter anderem ein Seenotrettungseinsatz und eine Vorführung der DLRG-Ausrüstung durch DLRG-Helfer. Anschließend wird die Bundeskanzlerin eine Stellungnahme vor den Medien abgeben.

Soweit zu den Terminen.

Schöneck: Mein Rat: Entwicklungsministerin Svenja Schulze reist heute nach Nigeria. Dort wird der Minister vor allem politische Gespräche mit der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten, ECOWAS, führen. Nigeria ist Sitz der ECOWAS und führt derzeit ein Jahr lang den Vorsitz der ECOWAS. Der Minister wird mit der ECOWAS darüber diskutieren, wie Deutschland die Bemühungen der ECOWAS um eine friedliche Lösung der Krise in Niger unterstützen kann.

Die Gespräche in Nigeria mit ECOWAS folgen auf den zweitägigen Aufenthalt des Ministers in Mauretanien. Neben der aktuellen politischen Situation in der Region erörterte er auch gemeinsame Prioritäten für die Zusammenarbeit in der Sahelzone.

Neben ihrer Funktion als Entwicklungsministerin ist Ministerin Schulze auch in ihrer neuen Funktion als Präsidentin des Geberverbandes für die Sahel-Region, der Sahel Alliance, erstmals in der Region. Im Juli übernahm er das Amt des Präsidenten.

Frage: Gibt es eine mit Herrn Söder vereinbarte gemeinsame Pressekonferenz, wie ein Treffen mit Herrn Wustom?

SRS Hoffmann: Wenn ich das nicht gelesen hätte, wäre ich davon ausgegangen, dass es keine gibt. Aber wir können es später noch einmal machen.

Frage: Frau Hoffmann, Sie sagten, dass die Kanzlerin auch herausfinden wird, wie die Einwilligung vor Ort eingeholt werden kann. Es ist auch Teil der anhaltenden Debatte über Netzwerkgebühren. Ich möchte Sie oder Frau Baron fragen, wie die Bundesregierung zu den Verfahrensänderungsanträgen steht, die in dem jetzt im Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen sind, der offenbar eine Übertragung der Entscheidung an das Bundesnetz der Agenturen vorsieht . Aus der Union kommt Kritik, dass es sich hierbei um einen hochpolitischen Prozess handele und die Bundesregierung daher einen politischen Weg wählen sollte. Ist das das, was die Bundesregierung will oder warum sollte eine Netzagentur das tun?

Hoffmann vom SRS: Das hat das Bundeswirtschaftsministerium in der aktuellen RegPK erkannt. Ich würde auch gerne noch einmal reden.

Barun: Ich möchte noch einmal einen Kommentar abgeben. Am Montag habe ich darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf, der sich im parlamentarischen Verfahren befindet, genau eine Verfahrensfrage im Zusammenhang mit dem Netzentgelt klärt, nämlich eine Art Genehmigungsgrundlage für die Bundesnetzagentur zu schaffen. Er trifft keine Entscheidung in dieser Angelegenheit. Darauf möchte ich noch einmal hinweisen.

Warum gibt es dieses Konto? Und das lässt sich auch neu einordnen und erklären: Der im Bundestag vorliegende Gesetzentwurf setzt die Entscheidung des EuGH um, zu deren Umsetzung die Bundesregierung verpflichtet ist. Es sieht vor, dass die Netzentgelte von einer unabhängigen Regulierungsbehörde festgelegt werden müssen. Die unabhängige Regulierungsbehörde ist in Deutschland die Bundesnetzagentur. Dieses Gesetz tut es. Dies bedeutet, dass der Bundesnetzagentur eine Art Befugnis zur Regulierung des Netzentgeltsystems geschaffen wird. Dieses Projekt befindet sich im parlamentarischen Verfahren.

Zusatzfrage: Gestern sagte der bayerische Wirtschaftsminister, dass er es sehr positiv fände, dass sich das ändert, auch bei der Windparkverordnung. Er schlug zwei Lösungsansätze vor, nämlich eine bundesweite Weitergabe der Netzentgelte für Windparkflächen oder ein Eingreifen des Bundes. Welche wäre Ihre Lieblingsversion?

Barun: Dazu kann ich nichts sagen. Die Bundesregierung hat immer das Ziel formuliert und ist klar, dass die mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien verbundenen Netzausbaukosten gerecht auf die Regionen aufgeteilt werden. Der Zweck des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung lautet aber: Der Gesetzgeber, die Bundesregierung, schafft die Grundlagen für die Genehmigung, und die Planung erfolgt durch ein von der Bundesnetzagentur festzulegendes Verfahren.

Hoffmann von SRS: Ich komme gerne noch einmal auf die Frage meines Kollegen zurück, denn natürlich habe ich auch eine Vorstellung davon, was dahintersteckt. Grundsätzlich unterscheiden sich die beiden Prozesse nicht. Bei Herrn Wüst wird es Erklärungen der Bundeskanzlerin und des Premierministers Wüst geben, und bei Herrn Söder wird es kurze Reden des kanadischen Ministers, des Premierministers Söder und des Bundeskanzlers Scholz und anderer geben. Daher ist eine Reihe kurzer Reden geplant, während im zweiten Abschnitt Statements geplant sind. Ich glaube nicht, dass man jetzt eine andere Behandlung als diese lesen kann.

Feldhoff-Sprecher: Kommen wir also zur heutigen Kabinettsliste, die meiner Meinung nach umfangreich ist. Bitte, Frau Hoffman!

SRS Hoffmann: Richtig, es ist sehr lang und ich hoffe, dass meine Abstimmung angenommen wird.

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Gesetzentwurf zum Ausbau der Photovoltaik – das sogenannte Solarpaket I. 2045 – verabschiedet. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Stromsektor weitgehend frei von Treibhausgasen sein Gasemissionen bis 2035. Daher wird erwartet, dass der Anteil erneuerbarer Energiequellen am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent steigt. Im vergangenen Jahr, im Jahr 2022, waren es bereits 46,2 Prozent.

Die gute Nachricht ist: Der Bau neuer Photovoltaikanlagen nimmt stetig zu. Im ersten Halbjahr 2023 wurden insgesamt knapp 6.000 Megawatt zusätzliche Leistung gebaut, mehr als in den bisherigen Rekordjahren 2010 bis 2012. Damit könnten jährlich 3,5 Millionen Haushalte mit Solarstrom versorgt werden. Ab 2026 soll mehr als dreimal so viel gebaut werden, also 22 Gigawatt. Etwa die Hälfte der Erweiterung wird als Freifläche und die andere Hälfte als Dachanlage dienen.

Unser Strombedarf wird in Zukunft steigen, da wir unter anderem Strom aus erneuerbaren Quellen zum Heizen und für unsere Elektrofahrzeuge benötigen. In einem wichtigen ersten Schritt hat die Bundesregierung das EEG geändert und den erneuerbaren Energien gesetzlich den Vorrang eingeräumt. Mit diesem Gesetzentwurf wird nun der zweite Schritt vollzogen und neue Maßnahmen ergriffen, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und die Ziele des EEG 2023 zu erreichen. Der Gesetzentwurf enthält das Solarpaket I, welches das erste ist Schritt in der Umsetzung der Photovoltaik-Strategie. Ziele sind ein schnellerer Ausbau der Photovoltaik auf Dächern und Freiflächen sowie die Optimierung des gesamten Energieversorgungssystems.

Um dies zu erreichen, müssen Verwaltungsabläufe wie die Anmeldung und Inbetriebnahme von Balkon-Solaranlagen für die Bürger einfach und schnell gestaltet werden. Hierzu hat unter anderem das neue Tool „Praxis-Check“ beigetragen. Dadurch können bürokratische Hürden bei der Ausarbeitung von Gesetzen identifiziert und anschließend beseitigt werden. Generell verbessern die neuen Regelungen die Voraussetzungen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Gebäuden. Es erleichtert beispielsweise die Übertragung von Sonnenenergie innerhalb eines Gebäudes wie Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden. Auch die Nutzung von Solarbalkonsystemen wird immer einfacher. Zukünftige Modelle mit Standardchips sollten daher eine bessere Leistung bieten können. Die Inbetriebnahme sollte möglichst einfach sein. Eine vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, die Eintragung in das Marktansässigkeitsregister sollte sich auf einige einfach einzugebende Daten beschränken.

Das Paket garantiert außerdem die nachhaltige Nutzung der Photovoltaik-Energie. Die kombinierte und gleichzeitige Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und sogenannte Photovoltaikanlagen wird ausdrücklich gefördert. Agro-PV. Gleiches gilt für die Nutzung von Flächen wie Parkplätzen und Photovoltaikflächen. Zukünftig wird es für beide Disziplinen einen eigenen Rennbereich geben. Darüber hinaus soll der Ausbau des Freiraumsystems künftig verstärkt werden und bisher benachteiligte Gebiete für die EEG-Förderung frei werden. Staaten können hiervon durch Regelungen teilweise abweichen. Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich weiterhin Gebiete, die durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind.

Mit dem heute verabschiedeten Gesetzesvorschlag wird es für Bürger und Unternehmen künftig deutlich einfacher und unbürokratischer, Solaranlagen auf Dächern oder im Weltraum zu installieren, was ein wichtiger Schritt zum Gelingen der Energiewende ist.

Dann komme ich zum Zukunftsfinanzierungsrecht. Damit Deutschland auch in Zukunft gut aufgestellt und wettbewerbsfähig bleibt, will die Bundesregierung mehr privates Kapital für künftige Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung mobilisieren. Gleichzeitig wollen wir den deutschen Finanzplatz attraktiver und wettbewerbsfähiger machen. Mit diesem Ziel vor Augen hat die Bundesregierung heute den Gesetzentwurf zur Finanzierung künftiger Investitionen verabschiedet. Ziel ist es unter anderem, Start-ups und aufstrebenden Unternehmen den Einstieg in die Börse und den Zugang zu Kapital zu erleichtern. So wird beispielsweise der elektronische Austausch eingeführt und die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden vereinfacht.

Darüber hinaus sollen beispielsweise Offene Immobilienfonds und Infrastrukturfonds künftig auch Grundstücke mit ausschließlich erneuerbaren Energieanlagen erwerben und diese Anlagen verwalten können. Darüber hinaus wird der Finanzmarkt unter anderem durch die Einrichtung einer BaFin-Kontogebührenvergleichsseite entsprechend der europäischen Zahlungskontenrichtlinie transparenter gemacht. Die Verschwiegenheitspflichten im Finanzaufsichtsrecht werden angepasst. Dadurch wird die Zusammenarbeit zwischen Finanzaufsicht und Steuerbehörden verbessert.

Die Mitarbeiterbeteiligung am Fonds wird durch die Erhöhung des maximalen Steuerfreibetrags auf 5.000 Euro pro Jahr gefördert. Darüber hinaus werden sich steuerliche Regelungen ändern, um diese Form des Aktienerwerbs attraktiver zu machen. Dadurch wird es für deutsche Startups einfacher, im internationalen Wettbewerb um Talente zu bestehen. - So viel dazu.

Es gibt auch eine allgemeine Mindeststeuer. Unter der Schirmherrschaft der OECD und der G20 haben sich mehr als 130 Länder auf die Einführung einer globalen Mindeststeuer geeinigt. In der EU wird die Mindestbesteuerung durch die EU-Richtlinie garantiert. Die Richtlinie muss bis Ende des Jahres in nationales Recht umgesetzt werden und die Regierung hat heute beschlossen, sie umzusetzen.

Die globale Mindeststeuer ist ein Meilenstein der Steuerpolitik zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer. Es ist ein wichtiger Beitrag zur internationalen Steuergerechtigkeit. Die daraus resultierenden Steuerregelungen zielen darauf ab, eine Mindestgesamtbesteuerung sicherzustellen und schädlichen Steuerwettbewerb zu unterdrücken.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung heute einen Gesetzentwurf zur Finanzierung des Haushalts vorgelegt. Bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich um eine Änderung des Bundeshaushalts 2024 und des Finanzierungsplans der Regierung bis 2027, der am 5. Juli 2023 veröffentlicht wurde.

Darüber hinaus hat die Regierung heute einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Rechtsstandorts Deutschland durch die Einführung von Handelsgerichten und Englisch als Sprache der Zivilgerichtsbarkeit verabschiedet.

In Zeiten des globalen Warenverkehrs, insbesondere an einem exportstarken Standort wie Deutschland, kommt es häufig zu grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, die auf eine zeitnahe und professionelle Klärung angewiesen sind. Um den Gerichts- und Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu machen, erleichtert das Projekt die Bearbeitung solch großer Wirtschaftsstreitigkeiten. Konkret ermöglicht der Gesetzentwurf den Staaten die Einrichtung von Handelsgerichten. Das bedeutet: Übersteigt der Streitwert die Schwelle von 1 Million Euro, kann bei ausgewählten Oberlandesgerichten Berufung bei einer besonderen Kammer erster Instanz eingelegt werden, die sich an den Verfahrensbedürfnissen großer Wirtschaftsunternehmen orientiert. Zukünftig können privatrechtliche Verfahren zwischen Unternehmen auch vollständig in englischer Sprache geführt werden. Schließlich sieht das Gesetz den Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor. Vertrauliche Informationen dürfen außerhalb von Gerichtsverfahren nicht verwendet oder weitergegeben werden. Dadurch gewinnt der Standort Deutschland auch international an Anerkennung und Sichtbarkeit. Die Neuregelung wird die Wirtschaft insgesamt um rund 1,3 Millionen Euro entlasten.

Der heute von der Regierung verabschiedete Gesetzentwurf zur Einführung des Hauptentscheidungsprozesses beim Bundesgericht ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Justiz. Das Gesetz gibt dem Bundesgerichtshof die Möglichkeit, grundsätzliche Rechtsfragen bei Prüfungen in zivilrechtlichen Massenverfahren zu entscheiden – beispielsweise bei Schadensersatzansprüchen von Passagieren. Dies kann der Bundesgerichtshof nach diesem Gesetz in einem sogenannten Leiturteilsverfahren auch dann tun, wenn die zivilrechtliche Massenklage ohne Urteil endete, etwa weil die Parteien die Klage zurückzogen. Daher ergeht in jedem Fall die Entscheidung des Bundesgerichts in der Hauptverhandlung. Die Grundsatzentscheidung dient als Rahmen und Leitfaden für die Vorinstanzen und die Öffentlichkeit. Schätzungen zufolge sparen die Bürger jedes Jahr etwa 38,3 Millionen Euro und 66.667 Stunden Zeit. Die Wirtschaft wird jährlich um rund 42,7 Millionen Euro entlastet.

Ich komme nun zur Novelle des Soldatengesetzes. Mit ihrem Eid verpflichten sich Soldaten dazu, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und die Rechte und Freiheiten des deutschen Volkes mutig zu verteidigen. Die überwiegende Mehrheit der Soldaten steht fest auf den Grundlagen einer demokratischen und freiheitlichen Grundordnung. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Alle Angehörigen der Bundeswehr stehen unbestreitbar auf den Grundlagen einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“ Wir lehnen jede Art extremistischer Bestrebungen entschieden ab.

Das Bundeskabinett stimmte daher einem von der Verteidigungsministerin eingebrachten Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Abberufung verfassungswidriger Soldaten aus der Bundeswehr und zur Änderung weiterer Militärvorschriften zu. Dies schafft eine neue Begründung für die Entlassung von Militärmännern und -frauen, die als Extremisten identifiziert wurden. Nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz beruht die Kündigung auf der Befürwortung und Ausübung verfassungswidriger Handlungen. In diesen Fällen endet der Wehrdienst. Dies soll künftig auf der Grundlage der Regelung des Gesetzes durch einen Verwaltungsakt erfolgen und nicht wie bisher durch ein Disziplinarverfahren. Auf diese Weise bleiben alle Grundsätze des Rechtsverfahrens gewahrt.

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass eine Beschäftigung als Berufssoldat grundsätzlich nicht möglich ist, wenn die betreffende Person vor einem deutschen Gericht wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Bereits eingesetzte Angehörige und Militärangehörige verlieren im Falle einer Verurteilung ihren Status. Diese Regelung gilt ordnungsgemäß für alle anderen Soldaten und Soldaten sowie für ehemalige Soldaten.

Darüber hinaus – der Minister hat hier bereits ausführlich darüber gesprochen – hat die Regierung heute das Cannabis-Gesetz verabschiedet. Kurz gesagt: Der Gesetzentwurf übernimmt und setzt den Entwurf des Koalitionsvertrags in der ersten Stufe um. Die Bundesregierung will einen neuen Schritt hin zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Cannabis gehen. Denn trotz Verboten nimmt der Konsum von Cannabis zu, insbesondere bei jungen Menschen. Schwarzmarkt-Cannabis ist oft kontaminiert und hat einen unbekannten THC-Gehalt. Die Bundesregierung ist dafür verantwortlich, die Qualität von Cannabis zu kontrollieren und den illegalen Kauf von Cannabis einzudämmen. Die Regierung will die Gesundheitsversorgung verbessern und den Schutz von Kindern und Jugendlichen stärken sowie über die Risiken und Gefahren des Cannabiskonsums aufklären und Prävention betreiben.

Künftig wird es auch Erwachsenen möglich sein, Cannabis in begrenzten Mengen privat oder in nichtkommerziellen Vereinen anzubauen. Über diese Anbauverbände soll Cannabis kontrolliert an Erwachsene zum Eigenkonsum abgegeben werden dürfen. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis soll künftig straffrei bleiben. Der Besitz von Cannabis bleibt für Minderjährige illegal. Auch für junge Erwachsene mit geringeren Verkaufsmengen und geringeren THC-Gehalten gelten Sonderregelungen. Aufklärung und Prävention über Cannabis sollten gestärkt werden, unter anderem durch erweiterte Frühinterventionsprogramme für Minderjährige. Die neuen Regelungen werden nach vier Jahren evaluiert.

Schließlich war es der Thermal Design Act. Mit dem Wärmegebietsgesetz unterstützt der Bund die Umstellung der Wärmeversorgung auf eine klimaneutrale Versorgung. Mit den Änderungen im Gebäudeenergiegesetz ist die thermische Gestaltung von entscheidender Bedeutung für die Energiewende. Die nationale Wärmeplanung gibt Bürgern und Unternehmen vor Ort die nötige Sicherheit für die Planung und Investition in eine klimafreundliche Wärmeversorgung. Die Staaten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Heizpläne erstellt werden. Sie müssen bis zum 30. Juni 2026 in Großstädten und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern und bis zum 30. Juni 2028 in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern verfügbar sein. Kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes thermisches Designverfahren anwenden. Energie. Darüber entscheiden die Staaten.

Für eine wirtschaftliche und klimafreundliche Wärmeversorgung ist es wichtig, dass Wärmenetze ausgebaut und in Wärme aus erneuerbaren Energiequellen oder unvermeidbare Abwärme umgewandelt werden. Daher wird erwartet, dass bis 2030 die Hälfte der mit Rohren verbundenen Wärme aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird. Bis 2045 müssen alle Wärmenetze klimaneutral sein. Ab dem 1. Januar 2024 müssen in jedes neue Wärmenetz mindestens 65 % Wärme aus erneuerbaren Quellen eingebracht werden. Der Bund unterstützt die Fernwärmeplanung aus dem Klima- und Transformationsfonds KTF mit insgesamt 500 Millionen Euro.

Vielen Dank für Ihre Geduld! Die Regierung arbeitet.

Frage: Frau Hoffman, können Sie uns erklären, warum die eigentlich vorgesehene gesetzliche Regelung, dass die Zwei-Prozent-Quote der NATO an den jährlichen Verteidigungsausgaben eingehalten werden muss, nun aus dem Haushaltsfinanzierungsgesetz gestrichen wurde?

Hoffmann vom SRS: Was die Einzelheiten des Gesetzes betrifft, möchte ich es gerne den Kollegen des BMF bzw. des BMVg übergeben.

Nimindé-Dundadengar: Das würde ich gerne tun, also werde ich bald damit beginnen. Zu Details kann ich grundsätzlich nichts sagen. Wir haben eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben. Das Gesetz zur Finanzierung des Haushalts wurde bereits durch einen Regierungsbeschluss zum Regierungsprojekt verkündet. Ich möchte noch einmal betonen, dass wir weiterhin Rekordumsätze erzielen, insbesondere im Vergleich zum Vorkrisenniveau. Was die einzelnen Maßnahmen betrifft, beziehe ich mich, wie gesagt, auf die von uns übermittelte Stellungnahme. Sie werden beispielhaft oder zumindest als die wichtigsten genannt. Wie Sie wissen, kommentieren wir keine regierungsinternen Abstimmungen.

Routsi: Ich möchte etwas hinzufügen. Tatsache ist, dass BMVg einer der wenigen Geschäftsbereiche ist, die im nächsten Jahr nicht sparen müssen, sondern möglicherweise ein leichtes Wachstum verzeichnen. Es ist aber auch wichtig zu erwähnen, dass wir einen Bedarf haben, der darüber hinausgeht. Der Verteidigungsminister hat es schon oft gesagt. Dies macht es erforderlich, dass wir im nächsten Jahr verstärkt Sondermittel für die Bundeswehr einsetzen.

Dementsprechend wird uns die jetzt geplante Novelle des Sondervermögensgesetzes eine flexiblere Nutzung der hier zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und letztlich natürlich auch die Möglichkeit einer weiteren Verbesserung der materiellen Ausstattung und Modernisierung der Bundeswehr ermöglichen.

Gleichzeitig wird es gemäß der Zusage, die wir in Vilnius nach Angaben unserer Partner erhalten haben, bereits im nächsten Jahr möglich sein, zwei Prozent des BIP für die Verteidigungskosten der NATO auszugeben. Was wir natürlich nicht vergessen dürfen, ist, dass auch der Einzelplan 14 ständig wächst, damit wir unseren Verpflichtungen und Pflichten als Bündnispartner nachkommen können.

Zusatzfrage: Darf ich eine kurze Frage stellen, da sie die Sache nicht wirklich erklärt: Ich habe gefragt, warum, anders als im ursprünglichen Plan, die jährliche Verpflichtung zum Zwei-Prozent-Ziel, die sehr politisch ist, jetzt in diesem Gesetzentwurf enthalten ist hat das von der Regierung genehmigte Datum aufgehoben.

Hoffmann vom SRS: Zu Einzelheiten der Abstimmung zwischen den Ressorts äußern wir uns grundsätzlich nicht. Aber ich möchte wiederholen, was Frau Rutsi gesagt hat, nämlich dass Deutschland selbstverständlich seinen Verpflichtungen und Zusagen nachkommt, und dazu gehört auch das Zwei-Prozent-Ziel.

Zusatzfrage: Aber nicht mehr pro Jahr, oder?

SRS Hoffmann: Wie gesagt, zu konkreten Details möchte ich mich nicht äußern.

Frage: Auch Nominierungsanfrage: Warum hat der Bundesfinanzminister darauf verzichtet, wie ursprünglich um 13.30 Uhr angekündigt, eigene Gesetzesentwürfe vorzulegen?

Nimindé-Dundadengar: Da wir uns in der Ernennung von Ministern befinden, sehe ich keinen direkten Zusammenhang mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz. Frau Hoffman hat es hier erklärt und wir haben hinzugefügt. Aus Respekt vor dem Präsidenten...

Nachtrag: Sie haben gerade das Zukunftsförderungsgesetz erwähnt.

Nimindé-Dundadengar: Richtig. Daran bestand kein Zweifel. Wenn Sie diesbezüglich Zweifel haben - - -

Nachtrag: Das wäre also jetzt mein Anliegen.

Nimindé-Dundadengar: Eine Frage speziell zum Future Financing Act, oder wie lautet Ihre Frage?

Nachtrag: Warum wollte er es ursprünglich hier und nicht jetzt vorstellen?

Nimindé-Dundadengar: In diesem Zusammenhang kann ich nur generell sagen, dass es bei den einzelnen Kommunikationsformen zu Veränderungen kommen kann. Ich möchte an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen.

Frage: Ich möchte speziell nach dem Haushaltsfinanzierungsgesetz fragen, weil es mir nicht viel Sinn zu machen scheint. Ich möchte keine Informationen über interne Abstimmungen innerhalb der Regierung. Doch heute hat die Regierung etwas beschlossen, das eine Änderung des Projekts vorsieht. Ich fragte, was der Grund für diese Änderung sei. Will die Bundesregierung das Nato-Ziel von zwei Prozent pro Jahr nicht mehr erreichen, sondern nur noch im Durchschnitt der nächsten Jahre? Es handelt sich um eine politisch gravierende Veränderung.

SRS Hoffmann: Die Bundesregierung ist fest entschlossen, das Zwei-Prozent-Ziel der NATO zu erreichen. Tatsächlich handelt es sich bei Ihrer Frage, warum es Änderungen gab, um eine Frage, die sich gerade auf interne Abstimmungsprozesse bezieht. Wir werden es hier nicht kommentieren.

Nimindé-Dundadengar: Ganz allgemein kann ich übrigens hinzufügen, dass auch der Bundesfinanzminister gesagt hat, dass das Zwei-Prozent-Ziel unterstützt wird. Wie gesagt, ich habe im Moment nichts weiter hinzuzufügen. Interne Vereinbarungen werden hier ausreichend erläutert.

Frage: Dies konnte nicht auf den internen Abstimmungen der Regierung basieren, sondern auf den Abstimmungen zwischen der Regierung und den Sitzen, die sie unterstützen. Warum gab es zumindest Widerstand gegen diesen Plan aus dem SPD-Sitz?

SRS Hoffmann: Das sind die inneren Stimmen der Regierung.

Frage: Was das Wärmeauslegungsgesetz anbelangt, bleibt aus meiner Sicht das Ziel von 50 Prozent erneuerbarer Energie in Wärmenetzen bis 2030 bestehen, die Verpflichtung für bestehende Wärmenetze liegt jedoch nur noch bei 30 Prozent bis 2030, in vielen Fällen sogar so spät als 2030. 2035, mit einigen Ausnahmen, die für die meisten Wärmenetze gelten dürften. Meine Frage ist nun: Wenn wir das Pflichtziel so stark reduzieren, also von 50 Prozent im Jahr 2030 auf 30 Prozent im Jahr 2035, wie wollen wir dann mit diesem abgeschwächten Ziel für die Fernwärme das Klimaziel im Gebäudebereich erreichen? Wie soll es anderswo kompensiert werden?

Hoffmann vom SRS: Ich übergebe das Wort gerne an Kollegen vom BMWSB bzw. BMWK.

Steffen: Ich fange an. Unsere beiden Ministerien teilen sich die Verantwortung, aber wir sind sozusagen die Hauptverantwortung. Sie haben alles richtig dargestellt. Bei den anderen Kollegen herrschte Verwirrung.

Ich muss gestehen, dass ich die grundsätzliche politische Frage nicht beantworten kann. Ich würde es bei Bedarf später senden. Wenn mein Kollege von der BMWK das jetzt hier hinbekommt, freue ich mich. Sonst müsste ich es später abgeben.

Barun: Die Ziele sind so, wie Sie sie beschrieben haben. Wärmenetze müssen mit Wärme aus erneuerbaren Energiequellen versorgt werden, und zwar mit einem Anteil von 30 % bis 2030 und 80 % bis 2040. Dies ist das Ergebnis eines Prozesses, der den schrittweisen Prozess zur Fortführung dieses Engagements und zur Festlegung von Zielen beschreibt. Sie müssen jedoch Schritt für Schritt definiert werden, um leicht zugänglich zu sein.

Zusatzfrage: Aber Ihr Ministerium ist mittlerweile für die globalen Klimaziele zuständig. Können nach Ihren Berechnungen die Klimaziele im Gebäudebereich mit diesen neuen Zielen erreicht werden?

Barun: Sie wissen, dass es in Bezug auf das Klimaschutzgesetz einen Prozess mit dem Sachverständigenrat gibt, der dafür zuständig ist und der sich das genau anschauen wird – haben Sie das angekündigt? Daher bitte ich Sie abzuwarten, wie dies im Rahmen dieses Prozesses geklärt werden kann.

Zusatzfrage: Was war der Grund für diese massive Aufweichung der Zielvorgaben in den wenigen Wochen zwischen dem Gesetzentwurf und dem aktuellen Regierungsbeschluss?

Barun: Ich kann nur sagen: Es ist das Ergebnis des Prozesses.

Nachtrag: Das ist nicht der Grund!

Baron: Es ist ein Prozess der Koordination von Teilen. Bei einer Bezirksabstimmung müssen Sie zustimmen. Und es ist ein Prozess, der mit diesem Ergebnis endet.

Nachtrag: kein Grund.

Baron: Wie ich schon sagte, man muss Kompromisse eingehen. Dies ist das Ergebnis der Vereinbarung.

Frage: Frage an das Familienministerium: Warum hat Minister Paus heute den Growth Opportunities Act des Finanzministeriums blockiert? Inwieweit hat das mit grundlegender Kindersicherheit zu tun?

Hoffmann von SRS: Vielleicht könnte ich damit beginnen und möchte generell sagen, dass die Regierung der Meinung ist, dass grundlegende Gesetze zur Kindersicherheit und auch zu den Entwicklungsmöglichkeiten verabschiedet werden sollten, was sowohl die Koordinierung der Abteilungen als auch die Diskussionen über Designdetails betrifft noch ausstehend. Zu gegebener Zeit wird es jedoch bald eine Einigung in dieser Angelegenheit geben. Dann können wir Ihnen mehr darüber erzählen.

Bezüglich des Wachstumschancengesetzes einigte sich die Regierung darauf, dass bei der nächsten Kabinettssitzung Ende August in Meseberg die Wirtschaftspolitik im Vordergrund stehen wird und anschließend dort das Wachstumschancengesetz verabschiedet wird.

Präsident Feldhoff: Deshalb möchten wir, dass Sie Schäfer die Möglichkeit geben, den Standpunkt seines Ministers darzulegen.

Schäfer: Gerne. - Der Pressevertreter der Regierung erläuterte dies ausführlich. Ich habe an dieser Stelle wirklich nichts hinzuzufügen.

Nimindé-Dundadengar: Ich möchte etwas hinzufügen, weil mein Kollege es bereits erwähnt hat. In diesem Zusammenhang kann ich den Bundesminister der Finanzen zitieren:

„Deutschland braucht wieder Wachstum. Wir müssen die strukturellen Rahmenbedingungen der deutschen Wirtschaft verbessern. Investitionen müssen attraktiver werden. Unsere Wettbewerbsfähigkeit muss dafür gestärkt werden. Der erste Baustein ist das Wachstumschancengesetz. Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf in ihrer Sitzung beraten.“ am Meseberg.

Leider konnte die Entscheidung der Regierung trotz der Vereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium heute nicht getroffen werden. Jeder sollte wissen, dass alle Sozialausgaben eine solide finanzielle Basis benötigen. Auch Familien mit Kindern brauchen gute Jobs.“

Für den weiteren Verlauf des Verfahrens verweise ich noch einmal auf die Aussagen von Frau Hoffmann zu Meseberg. Das ist alles, was ich hier dazu zu sagen habe.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf unsere Mitteilung zum Zukunftsförderungsgesetz verweisen. Dies ist eine weitere Grundlage für die Bemühungen zur Verbesserung der Wirtschaftsdynamik.

Zusatzfrage: Frau Hoffmann, die Kanzlerin hat das auch nach dem Rennen im ersten Semester angekündigt – Stichwort „Heizungsrecht“ usw. . . Inwieweit beeinflusst dieses Gerücht Ihrer Meinung nach die Stimmung in der Koalition? Es ist bereits zentrales Gesetz. Das erklärte der BMF-Vertreter.

SRS Hoffmann: Ich sehe hier einen sehr realen Argumentationston. Ich denke, es ist klar, dass wichtige Gesetze wie der Growth Opportunity Act und der Basic Child Safety Act sowie seine Einzelheiten aufgrund der angespannten Haushaltslage verzögert werden. Sie gehen davon aus, dass der Tonfall hier nicht stimmte. Ich kann es nicht sehen.

Frage: Frau Hoffman, Herr Kubicki sagte, das Veto von Frau Paus sei „einfach dumm“. Ich weiß nicht, ob das wirklich der Ton ist, den Sie verwenden möchten.

Ich möchte das BMFSFJ fragen, ob es Zitate von Frau Paus gibt, die als Antwort auf Herrn Paus aufgefasst werden könnten.

Schäfer: Nein, ein Zitat von Minister Paus liegt uns nicht vor. Die Fragen richten sich an interne Prozesse der Regierung, zu denen wir, wie Sie wissen, wie üblich nicht weiter Stellung nehmen.

Frau Hoffmann erwähnte bereits die grundsätzliche Kindersicherheit – auch diese wurde besprochen. Ich kann nur noch einmal betonen: Die grundsätzliche Sicherheit von Kindern ist die zentrale Aufgabe der gesamten Koalition und dieser Regierung. Kanzler Scholz hat entsprechende Leistungsverbesserungen bereits in Aussicht gestellt. Die Gespräche über den genauen Plan dauern noch an. Frau Hoffmann hat bereits gesagt, dass es wahrscheinlich bald und rechtzeitig zu einer Einigung kommen wird. Das Ziel ist klar: Gemeinsam wollen wir die Kinderarmut in Deutschland bekämpfen und dafür sorgen, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie benötigt wird.

Zusatzfrage: Grundsätzliche Kindersicherheit ist in Meseberg nicht beschlossen oder Sie wollen dem nicht zustimmen?

Schäfer: Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich habe keine Informationen darüber. Ich weiß nicht, ob das Programm für Meseberg bereits festgelegt ist. Ich kann dir im Moment nicht antworten.

Frage: Frau Hoffman, der Bericht von Herrn Kubicki ist gerade erschienen. Es war nicht nur Kubicki, sondern auch mehrere SPD- und FDP-Politiker, die Ihr Vorgehen scharf kritisierten.

SRS Hoffmann: Ich möchte auf die lange Liste von Gesetzesentwürfen verweisen, die ich gerade hier gelesen habe, eigentlich viele wichtige und wichtige Gesetze in den Bereichen erneuerbare Energien, Justiz, Militärgesetz, Haushalt usw. Die Regierung setzt ihre Arbeit der letzten Wochen und Monate einfach fort und hat gezeigt, wie entschlossen sie dabei ist. Darauf möchte ich aufmerksam machen und nicht auf Details, die zu diesem oder jenem Zeitpunkt noch nicht vereinbart wurden.

Zusatzfrage: Dies ist die Meinung Ihrer Fraktionen in der Regierung. Haben sie die Situation nicht verstanden oder wie erklären Sie sich, dass die Kritik heute etwas heftiger war?

SRS Hoffmann: Nun, wir kommentieren hier nicht die Aussagen der repräsentativen Vereine. Ich denke, in diesem Fall ist es in Ordnung.

Baron: Wenn ich darf, da dies auch in den Berichten erwähnt wurde, möchte ich auch der BMWK sagen: Ich sehe große Übereinstimmung zum Wachstumschancengesetz. Innerhalb der Regierung besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass wir die Wirtschaft mit Anreizen unterstützen und Investitionen fördern müssen. Denn das garantiert Wohlstand und gute Geschäfte. Darüber besteht allgemeine Einigkeit und dass das Growth Opportunity Act ein wichtiger erster Schritt zur Unterstützung dieser wirtschaftlichen Situation ist. An diesem Punkt ist es meiner Meinung nach auch eine Frage der Zeit, nicht des Inhalts. Es gibt einen gemeinsamen Beschluss zur Verabschiedung des Entwicklungschancengesetzes als Teil des Konjunkturpakets in Meseberg. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal betonen, dass die Community existiert.

Und für die BMWK kann ich noch einmal betonen, dass die Grundsicherung die zentrale Aufgabe der gesamten Koalition ist und, wie gesagt, zeitnah eine Einigung erzielt werden sollte.

Frage: Frau Hoffmann, die Kanzlerin hat versprochen, dass es nach der Sommerpause zur Ruhe kommt. Gerade wegen der langen Liste, die Sie gerade vorgelegt haben, wäre es natürlich gut, wenn die Regierung jetzt tatsächlich damit beginnen könnte. Wenn nicht, sollten Sie es meiner Meinung nach mit der Kanzlerin nach Hause bringen. Daher die Frage: Hat er versucht, diesem Verbot zu entgehen, oder ist er gescheitert?

SRS Hoffmann: Ich möchte noch einmal sagen, dass ich die Dinge ganz anders sehe. Nichts hinderte uns daran, in einer Sackgasse zu beginnen, aber es begann mit einer Vielzahl von Gesetzesvorschlägen, die wir heute in der Regierung gebilligt haben. Alles, was heute auf der Liste der Regierung stand, ist fast ein Rekord. Ich würde sagen, wir sind nicht abgehauen.

Hinsichtlich dieser beiden Projekte, die wir gerade hier besprochen haben, ist die Bundeskanzlerin zuversichtlich, dass wir uns bald auf die letzten Details einigen und diese durch die Regierung bringen können.

Frage: Teilweise gelöst. Was mich noch einmal interessieren würde, da wir uns mitten in den Feiertagen befinden und es einerseits diese lange Liste und andererseits das gescheiterte Gesetz gab: Können Sie uns Auskunft darüber geben, welche Minister persönlich in der Regierung waren und wer? waren vertreten?

SRS Hoffmann: Ich möchte noch einmal Einwände gegen den Ausdruck „Misserfolg“ erheben. Dabei handelt es sich um eine Verzögerung von einigen Tagen oder Wochen, nicht um einen Ausfall. Hier wird nichts scheitern, aber die Gesetze werden kommen. Dies ist in der Tat die allgemeine Überzeugung der Bundesregierung.

Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher, wie es uns im Kabinett geht.

Präsident Feldhoff: Schauen Sie mich nicht fragend an.

Hoffmann von SRS: Ich bewundere Sie immer, wenn es um verspätete Einreichungen geht. Schreiben Sie es also immer hier.

Präsident Feldhoff: Stimmt!

Nachtrag: Früher wurde hier erwähnt, wer da war und wer vertreten war.

Hoffmann von SRS: Wir werden es prüfen und gerne schnellstmöglich liefern.

Frage: Frau Hoffman, meine Frage geht in die gleiche Richtung. Die Kanzlerin bekräftigte nicht nur die Parole, dass es weniger laut, sondern auch schneller gehen solle. Die Verzögerung ist nicht unbedingt schneller, insbesondere wenn zwei Fachabteilungen sagen: „Wir sind uns einig und glauben, dass das Gesetz zur Entscheidung bereit ist.“ hat es aufgehört Umso mehr, dass es zu Konflikten kommt, wenn wir eine abgesagte Pressekonferenz haben und der Sprecher des Ministers nicht einmal erklären will, warum sie abgesagt wurde.

SRS Hoffmann: Es kommt darauf an, wie man die Dinge sieht. Es ist nicht einmal halb voll und halb leer, sondern die Tatsache, dass wir heute neun O-TOP-Punkte angenommen haben. Ich würde sagen, dieses Glas ist zu 90 % gefüllt. Jetzt beschließen Sie, einen Blick auf die 10 % zu werfen, die noch gehandelt werden. Ich teile diese Ansicht einfach nicht.

Zusatzfrage: Teilt Herr Lindner die Ansicht, dass das Glas zu voll ist? Ich kann die Frage direkt weiterleiten.

Nimindé-Dundadengar: Frau Hoffmann hat hier ausführlich über die Pläne der Bundesregierung gesprochen. Ich habe gerade die Worte des Ministers zum Growth Opportunities Act zitiert. Deine Worte sprechen für sich. Den Sinn und Zweck des Gesetzes hat der Minister bereits an mehreren Stellen herausgestellt. Die Bedeutung ist klar. Ich werde hier nicht auf Details eingehen.

Bezüglich der Kabinettsfrage muss ich Sie an Frau Hoffmann verweisen. Es ist nicht nur unser Aufgabenbereich, sondern wie aus den Ausführungen von Frau Hoffmann bereits deutlich wird, standen heute in vielen Abteilungen große Projekte auf der Agenda. Wie gesagt, die Bedeutung des Wachstumschancengesetzes spricht für sich, ebenso wie die Worte des Ministers.

Frage: Ich habe eine grundlegende Frage zur Kindersicherheit an Family Ministries. Laut dem Brief von Olaf Solz vor den Sommerferien sollte Ende des Monats über die Grundsicherung des Kindes entschieden werden. Zuvor muss Frau Paus mehrere Gesetzentwürfe einbringen. Existieren diese Konten bereits? Wann werden sie eingeführt?

Schäfer: Ich glaube, da liegt ein Missverständnis vor. In dem Brief geht es um verschiedene Variationen, nicht um unterschiedliche Berichte. Das würde auch keinen Sinn ergeben. Wie im Brief angedeutet, wurden verschiedene Varianten berechnet. Wir legen jetzt den Gesetzentwurf vor.

Zusatzfrage: Werden derzeit Varianten diskutiert? Ist das Konto bereits in der Schublade?

Schäfer: Der Gesetzentwurf ist vorerst fertig – Frau Hoffmann hat das mehrfach deutlich gemacht – und wird zur Endabstimmung gebracht. Abschließend müssen noch einige Fragen und Details geklärt werden. Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung rechtzeitig eine Entscheidung treffen kann.

Frage: Fragen Sie Family Ministries. Was hat das Developmental Opportunity Act wirklich mit grundlegender Kindersicherheit zu tun? Warum kann ein Gesetz nicht ohne das andere eingeführt werden? Der Eindruck des Kuhhandels ist sehr stark.

Schäfer: Ich kann mich in diesem Fall nur wiederholen: Die Frage richtet sich an die internen Abläufe der Bundesregierung, zu denen wir hier nicht Stellung nehmen.

Frage: Zwei Fragen zum Thema Familienpastoral.

Erste. Sie sagen, die Rechnung sei fertig. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Mit zwei Milliarden Euro oder zwölf Milliarden Euro?

Aber. Mir ist nicht ganz klar, was das Veto von Frau Paus heute in Bezug auf ihren eigenen Fall bewirkt hat. Können Sie mir sagen, wo Sie den Nutzen sehen?

Schäfer: Zur ersten Frage: Wie immer und wie es sich gehört, werden wir die Details bekannt geben, nachdem wir uns darauf geeinigt haben. Wenn der Gesetzentwurf endgültig verabschiedet und beschlossen ist, können wir natürlich über die Details sprechen und diese vorstellen.

Ich kann Ihre Frage nur wiederholen: Das ist ein interner Prozess der Bundesregierung. Wir kommentieren es hier nicht.

Frage: Frau Baron, Sie haben gerade gesagt, dass in der Debatte über den Meseberg Development Opportunity Act ein Wirtschaftspaket ausgearbeitet wird und dass Sie glauben, ein Teil davon zu sein. Ist auch der Strompreis für die Industrie Teil dieses Konjunkturpakets? Ist das entschieden?

Baron: Darüber kann ich im Moment nicht spekulieren. Sie kennen unterschiedliche Ansichten zu dem Thema, tauschen sich aus und lernen sich kennen. Ich würde es dabei belassen.

Zusatzfrage: Aber hofft Ihr Minister, dass er, wenn er ein teilweise verschobenes Paket schnürt, zu diesem Zeitpunkt in Meseberg eine Einigung erzielen kann?

Baron: Wie gesagt, es gab einen Meinungsaustausch. Ich möchte noch einmal betonen, dass wir Sie immer unterstützen. Wir haben nie nur über die Maßnahme gesprochen, die in dieser wirtschaftlichen Situation notwendig ist, sondern wir haben immer gesagt: Investitionen müssen gefördert und gestärkt werden. Wir brauchen auch Abschreibungsmöglichkeiten als eine Form der Entlastung. Natürlich müssen wir auch etwas bei den Energiepreisen tun. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass wir das bei dieser Differenzierung immer betonen.

Frage: Frage an das BMF zur grundlegenden Kindersicherheit. Inwieweit unterstützt die Bundeskasse die Leistungsausweitung im Rahmen der Kindergrundversicherung?

Nimindé-Dundadengar: Ich glaube, wir haben diesen Aspekt hier ausführlich diskutiert. Auch der Minister stimmte zu. Das Memo wurde während der Haushaltsverhandlungen erstellt. Ich denke, alles andere wurde bereits zum Finanziellen gesagt. Ich muss mich nicht wiederholen oder bereits gemachte Aussagen wiederholen. Ich glaube, dass es unter anderem vor allem darauf ankommt, die inhaltliche Aufarbeitung abzuschließen – mein Kollege hat bereits darüber gesprochen – und das werden wir sehen.

Zusatzfrage: Die Bundeskasse bleibt also bei der Position, dass es keine Gebührenverlängerung gibt, sondern das Hauptaugenmerk auf automatischen Zahlungen liegen sollte? Sind die zwei Milliarden Euro des Haushalts wirklich dafür vorgesehen?

Nimindé-Dundadengar: Deshalb möchte ich noch einmal kurz differenzieren: Im Entwurf des Bundeshaushalts der Regierung für 2024 sind Mittel für einzelne Aspekte vorgesehen. Geplant ist das erst für 2025. Herr Hebestreit und meine Kollegen haben das schon oft gesagt. Zur Finanzierung inhaltlicher Entscheidungen kann ich mich nicht äußern. Als Erstes ist zu überlegen, wie es gestaltet sein soll. Wir warten auf die entsprechenden Abstimmungen.

Frage: Ich möchte fragen, welche Minister der Verwaltungsreserve des BMFSFJ beigetreten sind.

Hoffmann von SRS: Das sind interne Statusprozesse, über die wir hier keine Auskunft geben.

Präsident Feldhoff: Möchte das jemand selbst beantworten? - NEIN.

Frage: Frau Hoffmann, morgen trifft die Bundeskanzlerin den dänischen Ministerpräsidenten. Wird das Thema der Koranverbrennung in Dänemark diskutiert? Was hält die Kanzlerin von der Koranverbrennung? Bisher hat er dazu keine öffentliche Stellungnahme abgegeben.

SRS Hoffmann: Was das konkrete Thema sein wird, kann ich nicht vorhersagen.

Die Bundesregierung vertritt zur Koranverbrennung, die wir hier bereits dargelegt haben, eine ganz klare Position, nämlich dass wir sie respektlos und unangemessen finden, dass wir eine solche Provokation als spaltend empfinden und dass wir dagegen sind. Wir verurteilen es.

Zusatzfrage: Aus Dänemark haben wir gehört, dass die Verbrennung des Korans unter die Meinungsfreiheit fällt. Ist die Bundesregierung einverstanden?

In muslimischen Ländern stellt sich die Frage: Wenn andere heilige Bücher wie die Thora angegriffen würden, wäre dies dann auch von der Meinungsfreiheit abgedeckt?

Hoffmann von SRS: Ich kann mich jetzt nicht im Detail zu dem äußern, was in Dänemark gesagt wurde. Selbstverständlich sind wir uns darüber im Klaren, dass die Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist. Aber aus unserer Sicht gehören Hassreden oder Hasshandlungen nicht dazu.

Frage: Herr Kall, ist den deutschen Sicherheitsbehörden – oder sonst jemandem – der Fall der mutmaßlich in Deutschland vergifteten Jelena Kostjutschenko bekannt? Sie ist eine russische Exiljournalistin, die für die russische Zeitung Nowaja Gaseta arbeitete und jetzt bei Medusa arbeitet.

Kall: Ich kann Ihnen spontan nichts zu dem Fall sagen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Was Einzelfälle betrifft, die in der Hand von Behörden oder Behörden liegen, wissen Sie, dass wir im Allgemeinen nur wenige Informationen liefern können. Aber ich würde gerne einen Blick darauf werfen.

Frage: Herr Pauly, das sind Vorwürfe gegen den Leiter der Abteilung für zivile Angelegenheiten des Verkehrsministeriums. Unterdessen meldete sich auch LobbyControl zu Wort und kritisierte beispielsweise, dass bei der Einstellung oder dem Wechsel vom Unternehmen ins Ministerium niemand frage, ob der Kandidat über Patentrechte verfüge, die zu einem finanziellen Vorteil führen könnten. Compliance-technisch ist das nicht korrekt. Wie bewerten Sie es?

Pauly: An dieser Stelle kann ich Ihnen noch einmal versichern, dass wir die erhobenen Vorwürfe sehr ernst nehmen. Zu den aktuellen Prüfungsdetails kann ich mich derzeit jedoch nicht äußern. Diese Vorwürfe werden mit der gebotenen Sorgfalt untersucht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die aktuelle Untersuchung erst dann kommentieren können, wenn eine Schlussfolgerung vorliegt. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, werden wir Sie natürlich informieren.

Zusatzfrage: Sie haben hier schon oft über interne Kontrolle gesprochen. Können Sie mir sagen, wann es enden wird? Gibt es dafür eine Frist? Handelt es sich nur um eine interne Revision oder sind auch externe Prüfer beteiligt und wenn ja, wer?

Pauly: Zu weiteren Details zum Test kann ich im Moment noch keine Angaben machen. Wir arbeiten mit großem Druck, aber auch mit der nötigen Konsequenz daran.

Frage: Sie sollten sagen können, wann es abgeschlossen sein soll. Hier nur zu sagen, dass man schon seit Wochen daran arbeitet und dass es irgendwann eine Antwort geben wird, ist ehrlich gesagt eher unbefriedigend und fühlt sich manchmal weniger nach Pedanterie als vielmehr nach der Hoffnung an, dass dies irgendwann vergessen wird.

Gibt es einen Zeitplan, wie lange diese Untersuchung dauern wird?

Pauly: Ich möchte den Vorwurf zurückweisen, wir würden dem aus dem Weg gehen und dieses Thema nicht angehen. Im Gegenteil: Wir nehmen Beschwerden sehr ernst. Ich habe es gerade noch einmal hervorgehoben und es wurde hier auf dieser Seite bereits ausführlich besprochen und erklärt.

Derzeit gibt es keine neuen Status. Denn wir führen diese Überprüfung sehr sorgfältig und gründlich durch. Sobald es etwas zu berichten gibt, geben wir euch natürlich Bescheid.

Zusatzfrage: Sprechen wir über Tage, Wochen oder Monate?

Pauly: Ich werde im Moment keine konkreten Informationen zum Programm geben. Hierzu liegen mir derzeit keine Informationen vor. Aber ich bin mir sicher, dass wir in naher Zukunft zu einem Ergebnis kommen werden.

Zusatzfrage: Ich möchte die Frage von Anfang an fortsetzen. Es ist eine einfache Tatsache, unabhängig von der Note. Können Sie bestätigen, dass Ihr aktueller Dienstgrad bei Ihrer Einstellung nicht erwähnt wurde?

Pauly: Der hier wiederholte Vorwurf wird untersucht. Daher kann ich dazu nichts mehr sagen.

Frage: Wird es auch eine Frage der Frage sein, inwieweit jemand, der in seiner gesamten beruflichen Laufbahn eine Technologieform, nämlich die Wasserstofftechnologie, so entschieden verteidigt hat, geeignet ist, die Grundsatzabteilung zu leiten? Ist das Teil der Prüfung?

Pauly: Ich kann mich hier nur wiederholen. Wir werden alle im Raum stehenden Vorwürfe gründlich und gründlich prüfen und dann zu einem Ergebnis kommen. Wir informieren Sie über das Testergebnis.

Zusatzfrage: Noch eine Frage – bisher nicht beantwortet – Handelt es sich nur um eine interne Prüfung oder haben Sie externe Prüfer hinzugezogen? Es hat nichts mit der Frist oder den Prüfungsdetails zu tun. Es ist eine reine Prozesssache.

Pauly: Über den genauen Ablauf kann ich Dir im Moment noch keine Auskunft geben. Es hat auch damit zu tun, dass die Prüfungen noch laufen.

Präsident Feldhoff: Haben Sie Ihre Fragen beantwortet, Sir?

Ausruf: Nein, keine!

Präsident Feldhoff: Ich dachte, Sie hätten noch einen.

Frage: Ja! Wie lässt sich das alles auf einen Schlag beantworten? Ich kann mir vorstellen, dass es nicht länger als eine Stunde dauern würde, eine Frage zu klären, etwa ob zum Zeitpunkt der Einstellung ein Patent erteilt wurde, indem man sich bei ihm und demjenigen, der ihn eingestellt hat, erkundigt. Sie könnten diese Frage also hier beantworten.

Warum scheitert es?

Ich erinnere mich an andere Fälle im Wirtschaftsministerium. Gleichzeitig wurde jeder einzelne Vorwurf ausführlich beantwortet, eins nach dem anderen, und es wurden ganze Ermittlungen in den Ausschüssen des Bundestags geführt, und es hieß nicht: Warte ein paar Monate. Also haben wir alles gründlich analysiert.

Ehrlich gesagt verstehe ich diese Unterschiede im Prozess nicht.

Pauly: Ich verstehe, dass großes Interesse an einer Aufklärung besteht, und das gilt auch für uns. Wir nehmen Vorwürfe sehr ernst. Deshalb prüfen wir gründlich.

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich hierbei um einen rein internen Test handelt. Genau so haben mich meine Kollegen genannt.

Wir prüfen die Angelegenheit eingehend und werden zu gegebener Zeit ebenfalls Auskunft geben.

Präsident Feldhoff: Herr Kall hat jetzt einen Teil der Antwort auf die Frage seines Kollegen.

Kall (zur angeblichen Vergiftung eines russischen Exiljournalisten): Ich habe zumindest einen Hinweis, wohin Sie sich in dem von Ihnen genannten Fall wenden können, nämlich an die Staatsanwaltschaft in München. Er scheint der verantwortliche Staatsanwalt zu sein.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Das ist Nigeria. Der von der Junta ernannte neue Premierminister hat nun seine erste Auslandsreise in den Tschad absolviert. Hält die Bundesregierung an ihrer Position fest, keinen direkten Kontakt zu den Militärführern zu haben und diese nicht anzuerkennen, oder hält sie es nun aufgrund der Stabilität des Migrationsabkommens oder anderer Probleme für notwendig, direkter mit dem Militär in Niamey zusammenzuarbeiten? ?

Deschauer: Ich kann die Frage ganz einfach beantworten, weil die Bundesregierung – wie wir hier schon mehrfach gesagt haben – grundsätzlich Staaten anerkennt, nicht Regierungen.

Zusatzfrage: Was bedeutet das in der Praxis? Bedeutet das, dass Sie sich an die Regierung wenden werden?

Deschauer: Konkret bedeutet das, dass unsere Aufmerksamkeit derzeit darauf gerichtet ist, in Abstimmung und engem Kontakt mit unseren internationalen Partnern, aber auch mit unseren lokalen Partnern, ECOWAS und der AU, eine diplomatische Lösung zu finden, die wir für angemessen halten.

Sie wissen, dass beispielsweise die Europäische Union die bilaterale finanzielle Unterstützung ausgesetzt hat, aber wir als Bundesregierung möchten die Menschen vor Ort weiterhin unbedingt unterstützen, beispielsweise durch humanitäre Hilfe.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium bezüglich der Unfähigkeit des Außenministers, nach Australien zu fliegen. Wie bewerten Sie das alles jetzt? Inwieweit besteht Ihrer Meinung nach Reformbedarf im Bereich der Flugbereitschaft?

Routsi: Danke für die Frage. Es ist natürlich bedauerlich, dass die seit langem geplante Reise des Außenministers aufgrund eines weiteren technischen Defekts nicht stattfinden konnte und abgesagt wurde. Letztendlich bleibe ich aber dabei: Die Flugsicherheit hat für uns absolute Priorität und die Sicherheit unserer Passagiere und natürlich unserer Crew hat für uns oberste Priorität.

Die Luftwaffe veröffentlichte eine Pressemitteilung und erläuterte die technischen Details. Dies ging auch durch die Ausstellung. Damit einher ging die logische Konsequenz der vorzeitigen Demontage des A340. Am Montag habe ich Ihnen mitgeteilt, dass eines dieser beiden Flugzeuge Ende September außer Dienst gestellt wird. Der Abriss des zweiten Gebäudes ist für Ende nächsten Jahres geplant. Derzeit wird daran gearbeitet, beide Flugzeuge in den kommenden Wochen außer Dienst zu stellen.

Was ich Ihnen heute sagen möchte, ist, dass wir unsere A350 künftig für politische und parlamentarische Flüge einsetzen werden. Wir betreiben derzeit zwei dieser Flugzeuge. Der dritte kommt nächstes Jahr. Auch das wird auf lange Sicht eine gute Motivation sein.

Darüber hinaus stehen weitere flugbereite Fahrzeuge bereit. Wir haben die A319- und A321-Familie. Dies sind unsere Mittelstreckenflugzeuge. Wir haben die Global 5000 und Global 6000 und unsere Hubschrauber. Wir sehen, dass politische und parlamentarische Flüge für die Zukunft gerüstet sind.

Zusatzfrage: Es ist noch offen, inwieweit Sie organisatorischen Reformbedarf bei der Flugbereitschaft sehen oder ob alles so bleiben kann, wie es ist. Sie haben die Stilllegung des Flugzeugs erwähnt. Aber sehen Sie organisatorischen Verbesserungsbedarf?

Routsi: Wir sprechen hier von zwei Misserfolgen. Auf Technik kann man nicht schauen. Am Montag habe ich bereits zugegeben, dass die Flugverfügbarkeit der Bundeswehr meiner Meinung nach auf einem sehr hohen Niveau liegt, vergleichbar mit der einer namhaften Fluggesellschaft.

Eines kann ich Ihnen sagen: Wir haben auf die Zuverlässigkeit geschaut. Wir sprechen von einer Flugbereitschaftszuverlässigkeit von mehr als 95 %. Dies ist eine Umfrage im November. Das ist es, was mir gegeben wurde. Ich denke, das spricht für sich. Angesichts der beiden Unfälle sehe ich keinen wirklichen Reformbedarf.

Es ist wichtig, die Sicherheit des Fluges zu gewährleisten. Dies gilt auch für Frauen und Männer, die ihre Dienste zur Flugvorbereitung hochprofessionell erbringen.

Frage: Auf welchen Zeitraum bezieht sich der Tarif?

Rutsi: ein Rückblick November 2020

Zusatzfrage: Also von November 2020 bis jetzt? - Danke!

Frage: Frau Baron, ich vermisse die spätere Einreichung einer Exportlizenz für die zusätzlichen 30 Leopard-1-Panzer durch Ihr Büro, über die wir letzte Woche gesprochen haben. Ist es genehmigt oder noch nicht?

Barun: Leider muss ich sagen, was wir hier normalerweise sagen: Ich kann Ihnen keine Angaben zu Details oder einzelnen Fällen machen. Ob es genehmigt wird oder nicht, dazu kann ich keine Auskunft geben.

Frage: Frau Hoffman, der Finanzminister hat Kiew nun Verständnis für die Lieferung der Taurus-Marschflugkörper gezeigt. Inwieweit hat sich die Haltung der Kanzlerin verändert?

Herr Lindner bestand vor allem darauf, dass die ganze Angelegenheit sehr schnell aufgeklärt wird. Von welchem ​​Zeitrahmen sprechen wir aus Sicht der Kanzlerin für die Entscheidung?

SRS Hoffmann: Die Position der Kanzlerin hat sich nicht geändert. Wir haben keine neuen Situationen zu berichten.

Jetzt könnte ich tatsächlich kurz sagen, wer im Kabinett anwesend war und was mein Kollege verlangte. Neben der Bundeskanzlerin, die die Sitzung leitete, waren Finanzminister Lindner, Innenminister Faeser, Außenminister Baerbock, Justizminister Buschmann, Familienminister Paus, Gesundheitsminister Lauterbach, Verkehrsminister Wissing, Bauminister Geywitz und Bundeskanzler Schmidt. Die unbekannten Minister wurden durch stellvertretende Minister vertreten.

References

Top Articles
Latest Posts
Article information

Author: Rev. Porsche Oberbrunner

Last Updated: 30/07/2023

Views: 6062

Rating: 4.2 / 5 (73 voted)

Reviews: 88% of readers found this page helpful

Author information

Name: Rev. Porsche Oberbrunner

Birthday: 1994-06-25

Address: Suite 153 582 Lubowitz Walks, Port Alfredoborough, IN 72879-2838

Phone: +128413562823324

Job: IT Strategist

Hobby: Video gaming, Basketball, Web surfing, Book restoration, Jogging, Shooting, Fishing

Introduction: My name is Rev. Porsche Oberbrunner, I am a zany, graceful, talented, witty, determined, shiny, enchanting person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.